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Checkliste Verkehrsunfall

 Versuchen Sie jeden Streit und jede Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner zu vermeiden.

 

 Sichern Sie die Unfallstelle und rufen Sie die Polizei, die verpflichtet ist, die Unfallaufnahme durchzuführen. Dies kann zwar einige Zeit dauern und der Unfallgegner wird – insbesondere in Bagatellfällen wie kleineren Blechschäden – möglicherweise darauf drängen, „einfach ohne Polizei die Personalien zu tauschen“. Dies ist allerdings nicht ratsam, da die polizeiliche Aufnahme die beste Möglichkeit einer objektiven Bestandsaufnahme ist, und es öfter als gedacht vorkommt, dass sich der Unfallgegner nach dem Unfall plötzlich nicht mehr schuldig bekennt.

 

 Prüfen Sie, ob sich unbeteiligte Zeugen in der Nähe befinden, die das Unfallgeschehen mitbekommen haben. Lassen Sie sich die Kontaktdaten der Zeugen geben.

 

 Fertigen Sie eine Skizze und versuchen Sie, Fotos noch an der Unfallstelle zu machen.

 

 Die Polizei stellt auch eine so genannte Unfallmitteilung aus, die dann die Grundlage für die Sachbearbeitung beim Rechtsanwalt bildet. Dort sind wichtige Daten enthalten, so dass diese gut aufbewahrt werden muss.

 

 Auch wenn Sie überzeugt sind, dass Sie kein Mitverschulden am Unfall trifft, sollten Sie den Vorgang Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung melden. Sofern Sie über eine Vollkaskoversicherung verfügen, ist auch dieser der Schaden zu melden.

 

 Nehmen Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf. In unserer Kanzlei wird ein erstes Beratungsgespräch im Verkehrsunfallrecht grundsätzlich kostenlos angeboten. Denken Sie daran: Soweit Sie kein Verschulden an dem Unfall trifft, bekommen Sie sämtliche Kosten, also auch Anwalts- und Gutachterkosten, von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstattet! Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, wird diese im Normalfall für Sie eventuell anfallende Kosten tragen. Wir übernehmen die Korrespondenz mit der Rechtsschutz gerne für Sie.