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Scheidung

Mehr als 30 % der in Deutschland eingegangenen Ehen werden geschieden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jede Scheidung per Gerichtsbeschluss erfolgen muss. Das heißt für die Beteiligten, dass sie zu mindestens einem Scheidungstermin vor Gericht erscheinen müssen. Ebenfalls schreibt das Familienrecht vor, dass mindestens ein Rechtsanwalt an dem Scheidungsverfahren beteiligt werden muss, und zwar muss zumindest derjenige Ehegatte durch einen Anwalt vertreten sein muss, der die Scheidung beantragt.

 

Viele Anwälte, auch in Essen und Umgebung, bieten eine so genannte „Online-Scheidung“ an. Dies ist durchaus missverständlich: Zwar kann die Beratung und auch der Antrag für eine Scheidung vom Anwalt online und ohne persönlichen Termin erfolgen. Trotzdem ist letztlich für eine Scheidung immer ein gerichtlicher Termin nötig, bei dem die Ehegatten und zumindest ein Anwalt persönlich anwesend sein müssen. Allerdings kann eine Ehescheidung im gegenseitigen Einvernehmen meist zügig vollzogen werden – ein Termin dauert dann oft nicht mehr als 5 Minuten! Denn im Vorfeld kann – wenn kein Streit zwischen den Ehegatten über die so genannten Scheidungsfolgesachen besteht – eine Scheidung schnell und unkompliziert durch Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht Essen vorbereitet werden. Zum Thema einvernehmliche Scheidung beraten wir Sie sowohl online, aber auch gerne persönlich in unserer Kanzlei.

Grundsätzliches zur Ehescheidung:
  • Die Ehescheidung muss von einem deutschen Amtsgericht – Familiengericht – beschlossen werden. Dies sind für die Stadt Essen die Amtsgerichte Essen, Essen-Steele und Essen-Borbeck.
  • Für die Scheidung muss sich mindestens ein Ehegatte von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Stehen Unterhaltsfragen, die Auflösung des gemeinsamen Hausrates oder sonstige Punkte zwischen den Eheleuten im Streit, oder soll der Versorgungsausgleich (der Ausgleich der von den Ehegatten während der Ehezeit erwirtschafteten Rentenanwartschaften) einvernehmlich ausgeschlossen werden, müssen immer beide Eheleute anwaltlich vertreten sein.

 

 

Die wichtigsten Fragen zum Ablauf und zu den Kosten eines Scheidungsverfahrens möchten wir Ihnen im Folgenden kurz beantworten:

 

Wie lange dauert es, bis ich geschieden bin?

 

Der Gesetzgeber hat in § 1565 BGB das so genannte Zerrüttungsprinzip normiert. Danach gilt eine Ehe als gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht, und nicht erwartet werden kann, dass diese wiederhergestellt wird. Absatz 2 der Vorschrift stellt klärend fest, dass die Zerrüttung der Ehe im Normalfall erst nach Ablauf eines Jahres seit der Trennung der Ehegatten „von Tisch und Bett“ angenommen werden kann (so genanntes Trennungsjahr). Es ist also im Regelfall so, dass die Ehe erst nach einem Jahr der – nicht notwendig räumlichen – Trennung der Ehegatten geschieden werden kann.

→ Soll eine möglichst schnelle Scheidung erreicht werden, ist es sinnvoll, bereits ca. 10 Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres einen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht zu stellen, damit der Scheidungstermin nicht unnötig verzögert wird.

 

Was kostet mich eigentlich das Scheidungsverfahren?

 

Für das Scheidungsverfahren fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem so genannten Gegenstands- oder Streitwert. Der Gegenstandswert wird anhand des Nettoeinkommens beider Ehegatten berechnet. Dabei wird das dreifache Nettomonatseinkommen beider Ehegatten addiert.

 

⇒ Zur Verdeutlichung ein Beispiel:

 

Hat die Ehefrau ein monatliches Einkommen von EUR 3.000,00, der Ehemann ein monatliches Einkommen von EUR 1.000,00, ist als Gegenstandswert das addierte dreifache Nettoeinkommen, also 3xEUR 3.000,00 (=EUR 9.000,00) plus 3x 1.000,00 € (= EUR 3.000,00), anzusetzen, so dass sich ein Gegenstandswert von EUR 12.000,00 ergibt. Hieraus würden sich folgende Kosten ergeben: Gerichtskosten: EUR 534,00, Anwaltskosten für die gerichtliche Vertretung: EUR (1.315,00 zzgl. USt. und Auslagenpauschale). Die Gerichtskosten werden zwischen den Ehegatten geteilt. Jeder Ehegatte trägt die Kosten des eigenen Rechtsanwalts.

 

Müssen beide Eheleute anwaltlich vertreten sein?

 

Eine anwaltliche Vertretung beider Ehegatten ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es muss lediglich derjenige Ehegatte anwaltlich vertreten sein, der den Scheidungsantrag stellt. Wird die Scheidung einvernehmlich und ohne den Ausschluss des Versorgungsausgleichs oder das Stellen anderer Anträge durchgeführt, kann der Ehegatte, der nicht den Scheidungsantrag gestellt hat, auf anwaltliche Vertretung verzichten.

→ Die Ehegatten können in diesem Fall die Anwaltskosten intern unter sich aufteilen, so dass die Scheidung kostengünstiger wird. Ob in Ihrem Fall eine Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt sinnvoll ist, erläutern wir Ihnen gerne persönlich.

 

Werden im Scheidungsverfahren auch Unterhaltsansprüche geklärt?

 

Im Rahmen des Scheidungstermins wird zwingend lediglich der Versorgungsausgleich geklärt, also der Ausgleich der Rentenanwartschaften der Ehegatten. Selbst dieser kann allerdings im gegenseitigen Einvernehmen ausgeschlossen werden, wenn dies beide Ehegatten wünschen (aber nur, wenn beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind).

 

⇒ Bitte beachten Sie: Sonstige Unterhaltsansprüche wie nachehelicher Unterhalt, oder weitere familienrechtliche Ansprüche, etwa auf Zugewinnausgleich, werden nur auf Antrag eines Ehegatten als so genannte „Scheidungsfolgesachen“ mitverhandelt.

 

Wie lange dauert es, bis die Scheidung rechtskräftig ist?

 

Die Rechtskraft der Scheidung entsteht noch nicht direkt mit dem Erlass des Scheidungsbeschlusses. Die Scheidung wird erst rechtskräftig, wenn der Scheidungsbeschluss zugestellt und die Rechtsmittelfrist (Beschwerdefrist) von einem Monat ab Zustellung des Scheidungsbeschlusses abgelaufen ist, ohne dass einer der Ehegatten Beschwerde eingelegt hat.

→  Falls beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind, kann der Eintritt der Rechtskraft der Ehescheidung allerdings dadurch beschleunigt werden, dass beide Rechtsanwälte nach Verkündung des Scheidungsbeschlusses im Scheidungstermin einen so genannten Rechtsmittelverzicht gegen den Scheidungsausspruch erklären. Durch diesen Rechtsmittelverzicht kann die Scheidung bereits im Termin rechtskräftig werden.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Nauschütz berät Sie kompetent als Ihr Scheidungsanwalt oder zu allen weiteren rechtlichen Fragen in Angelegenheiten des Familienrechts: Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, Ehegattenunterhalt, Umgangsrecht für Ihr Kind, Sorgerecht für Mutter und Vater mit minderjährige Kindern, Ehevertrag vor und nach der Eheschließung unter Hinzuziehung eines Notars.

 

Ihr Anwalt Familienrecht für Essen vertritt Sie als unser Mandant an allen Gerichten in Essen und Umgebung. Fragen rund um das Thema Familienrecht beantwortet Anwalt Nauschütz schnell und unverbindlich, eine erste rechtliche Beratung kann oft am Telefon erfolgen. Die Anwaltskanzlei Nauschütz ist nicht nur im Familienrecht tätig, sondern auch als Ihr juristischer Beistand in den Gebieten Erbrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Medienrecht. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir Ihr verlässlicher Partner für eine Rechtsberatung im Rechtsgebiet Familienrecht.