Mehr als 30 % der in Deutschland eingegangenen Ehen werden geschieden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jede Scheidung per Gerichtsbeschluss erfolgen muss. Das heißt für die Beteiligten, dass sie zu mindestens einem Scheidungstermin vor Gericht erscheinen müssen. Ebenfalls schreibt das Familienrecht vor, dass mindestens ein Rechtsanwalt an dem Scheidungsverfahren beteiligt werden muss, und zwar muss zumindest derjenige Ehegatte durch einen Anwalt vertreten sein muss, der die Scheidung beantragt.
Viele Anwälte, auch in Essen und Umgebung, bieten eine so genannte „Online-Scheidung“ an. Dies ist durchaus missverständlich: Zwar kann die Beratung und auch der Antrag für eine Scheidung vom Anwalt online und ohne persönlichen Termin erfolgen. Trotzdem ist letztlich für eine Scheidung immer ein gerichtlicher Termin nötig, bei dem die Ehegatten und zumindest ein Anwalt persönlich anwesend sein müssen. Allerdings kann eine Ehescheidung im gegenseitigen Einvernehmen meist zügig vollzogen werden – ein Termin dauert dann oft nicht mehr als 5 Minuten! Denn im Vorfeld kann – wenn kein Streit zwischen den Ehegatten über die so genannten Scheidungsfolgesachen besteht – eine Scheidung schnell und unkompliziert durch Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht Essen vorbereitet werden. Zum Thema einvernehmliche Scheidung beraten wir Sie sowohl online, aber auch gerne persönlich in unserer Kanzlei.
Die wichtigsten Fragen zum Ablauf und zu den Kosten eines Scheidungsverfahrens möchten wir Ihnen im Folgenden kurz beantworten:
Wie lange dauert es, bis die Scheidung rechtskräftig ist?
Die Rechtskraft der Scheidung entsteht noch nicht direkt mit dem Erlass des Scheidungsbeschlusses. Die Scheidung wird erst rechtskräftig, wenn der Scheidungsbeschluss zugestellt und die Rechtsmittelfrist (Beschwerdefrist) von einem Monat ab Zustellung des Scheidungsbeschlusses abgelaufen ist, ohne dass einer der Ehegatten Beschwerde eingelegt hat.
→ Falls beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind, kann der Eintritt der Rechtskraft der Ehescheidung allerdings dadurch beschleunigt werden, dass beide Rechtsanwälte nach Verkündung des Scheidungsbeschlusses im Scheidungstermin einen so genannten Rechtsmittelverzicht gegen den Scheidungsausspruch erklären. Durch diesen Rechtsmittelverzicht kann die Scheidung bereits im Termin rechtskräftig werden.
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Nauschütz berät Sie kompetent als Ihr Scheidungsanwalt oder zu allen weiteren rechtlichen Fragen in Angelegenheiten des Familienrechts: Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, Ehegattenunterhalt, Umgangsrecht für Ihr Kind, Sorgerecht für Mutter und Vater mit minderjährige Kindern, Ehevertrag vor und nach der Eheschließung unter Hinzuziehung eines Notars.
Ihr Anwalt Familienrecht für Essen vertritt Sie als unser Mandant an allen Gerichten in Essen und Umgebung. Fragen rund um das Thema Familienrecht beantwortet Anwalt Nauschütz schnell und unverbindlich, eine erste rechtliche Beratung kann oft am Telefon erfolgen. Die Anwaltskanzlei Nauschütz ist nicht nur im Familienrecht tätig, sondern auch als Ihr juristischer Beistand in den Gebieten Erbrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Medienrecht. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir Ihr verlässlicher Partner für eine Rechtsberatung im Rechtsgebiet Familienrecht.