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Neues Punktesystem

Der Gesetzgeber hat das Punktesystem und das Verkehrszentralregister umfassend neu geregelt. Die Neuregelung ist ab dem 01.05.2014 in Kraft getreten.

 

⇒ Zweck der Neuregelung ist es, dass nur noch Personen erfasst werden sollen, die durch gefährdende Verkehrsverstöße auffallen. Dagegen sollen sonstige Verstöße, die sich nicht auf die allgemeine Verkehrssicherheit auswirken, durch das neue Punktesystem nicht mehr sanktioniert werden.

Wie sieht die neue Punkteregelung im Einzelnen aus?

 

⇒ Im neuen Punktesystem wird nicht wie bislang mit Erreichen von 18 Punkten, sondern bereits mit dem Erreichen von 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen. So weit, so schlecht!

Allerdings werden punkterelevante Verstöße nunmehr mit weniger Punkten geahndet, außerdem können die Punkte nicht wie bislang nur dann abgebaut werden, wenn keine weiteren hinzukommen, sondern sind unabhängig von weiteren Eintragungen nach Ablauf von 2 ½, 5 oder 10 Jahren zu löschen.

Übersicht über die Punktestufen:

 

1-3 Punkte: Vormerkung

 

Die Vormerkung ist für den Fahrerlaubnisinhaber noch nicht mit unmittelbaren Nachteilen verbunden. Eine Maßnahme oder Benachrichtigung der Fahrerlaubnisbehörde erfolgt hier noch nicht.

 

4-5 Punkte: Ermahnung

 

Bei Erreichen von 4 oder 5 Punkten wird der Fahrerlaubnisinhaber gebührenpflichtig ermahnt. Er wird außerdem auf die Möglichkeit des Punkteabbaus durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hingewiesen.

 

6-7 Punkte: Verwarnung

 

Die Verwarnung ist ebenfalls eine gebührenpflichtige Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde. Der Fahrerlaubnisinhaber hat nun nicht mehr die Möglichkeit, die Punkte durch Seminarteilnahme abzubauen. Es erfolgt aber nicht – wie im alten Punktesystem – die Aufforderung, an einem Pflichtseminar teilzunehmen

 

8 und mehr Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis

 

Mehr Informationen zum Thema „Entziehung der Fahrerlaubnis“ erhalten Sie in der entsprechenden Unterrubrik.

→ Wir erklären Ihnen gerne die neue Punkteregelung. Punkte können oftmals im Laufe des Bußgeldverfahrens abgewendet werden, auch wenn sie Inhalt eines gegen Sie ergangenen Bußgeldbescheides oder Strafbefehls sind.

→ Im Wege einer kostenlosen Erstberatung geben wir Ihnen gerne Auskunft über die juristischen Möglichkeiten zur Abwendung von Punkteeintragungen.

Wie werden die „alten“ Punkte umgerechnet?

 

Wer bereits nach dem alten Recht Punkte in Flensburg erhalten hat, für den ist wichtig zu wissen, was mit diesen im Zusammenhang mit der Systemumstellung geschieht. Je nach Art des Verkehrsverstoßes, der zu der Vergabe der Punkte geführt hat, werden diese gelöscht oder umgerechnet. Außerdem ändern sich die Fristen zum Punkteabbau.

 

Löschung

 

⇒ Gelöscht werden mit Einführung des neuen Punktekataloges, also am 01.05.2014, sämtliche Punkte, die auf Delikten beruhen, welche nach neuem Punktekatalog nicht mehr punkterelevant sind. Die Löschung erfolgt automatisch.

 

⇒ Dies sind insbesondere Verstöße gegen Umweltzonen, Fahrtenbuchauflagen, Kennzeichenvorschriften, aber auch Straftaten wie Beleidigung im Straßenverkehr oder Unfall mit leichter Verletzung (soweit kein Fahrverbot verhängt wird).

 

Tilgungsfristen

 

⇒ Nur für die verbleibenden alten Eintragungen gelten weiterhin die bisherigen Tilgungsbestimmungen, also für alle Ordnungswidrigkeiten eine 2-Jahres-Frist, für Straftaten eine Frist von 5 bzw. 10 Jahren.

⇒ Eine Eintragung ab dem 01.05.2014 hat aber nicht mehr wie bisher eine Tilgungshemmung für andere Taten zur Folge, das heißt, dass die Eintragungen unabhängig von weiteren nachfolgenden Eintragungen nach Ablauf der Tilgungsfrist gelöscht werden.

 

Punkteumstellung

 

⇒ Die nicht gelöschten Delikte bleiben mit der ursprünglichen Punktebewertung und Tilgungsfrist erhalten. Der sich so ergebende Punktestand nach altem Recht wird nach folgendem Schema auf einen Punktestand nach neuem Recht umgestellt:

Altes PS                 Neues PS            

1 – 3                         1 Vormerkung

4 – 5                         2

6 – 7                         3

8 – 10                      4 Ermahnung

11 – 13                     5

14 – 15                     6 Verwarnung

16 – 17                     7

≥ 18                          8 Entziehung