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Geblitzt was nun?

Fast jeder deutsche Autofahrer kennt es – ein kurzes, helles Aufblitzen an der Straße und die plötzliche Erkenntnis, dass man gerade ein wenig oder auch viel zu schnell unterwegs war.

 

Nach der Messung eines Geschwindigkeitsverstoßes erhält der Fahrzeughalter meist einen Anhörungsbogen und soll nun darlegen, wer das Auto gefahren hat. In manchen Fällen ergeht auch direkt ein Bußgeldbescheid gegen den Halter oder Fahrer. Und der enthält möglicherweise empfindlich hohe Geldbußen, Punkte oder gar ein Fahrverbot!

 

⇒Jetzt empfiehlt es sich, umgehend kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn man gegen das Bußgeld etwas unternehmen will.

 

Und das ist jedenfalls immer dann, wenn Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, empfehlenswert. Denn zum Einen sind die Messungen der Blitzgeräte oft fehlerhaft, zum Anderen lässt das „Blitzerfoto“ oft keinen sicheren Rückschluss auf den Fahrer zu, weil dieser oft schlecht oder überhaupt nicht zu erkennen ist. Außerdem unterlaufen den Behörden allzu häufig Verfahrensfehler, oder die Angelegenheit verjährt (dies geschieht unter Umständen bereits nach drei Monaten!).

⇒ Ihr Vorteil: Ob der Einspruch Erfolg hat oder nicht: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt hierbei sämtliche Kosten der anwaltlichen Vertretung und auch eines gerichtlichen Verfahrens für Sie. Insbesondere, wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, sollten Sie also auf jeden Fall mit anwaltlicher Hilfe etwas gegen den Bußgeldbescheid unternehmen.

Checkliste beim Erhalt eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids:

 

 

  • Bewahren Sie Ruhe!
  • Senden Sie weder den Anhörungsbogen noch sonstige Schreiben an die Behörde!
  • Rufen Sie nicht bei der Behörde an!
  • Geben Sie keine eigene Stellungnahme ab!
  • Beachten Sie bei Bußgeldbescheiden unbedingt die Einspruchsfrist!
  • Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich beraten!

 

 

Was ist ein Fahrverbot und was kann ich dagegen tun?

 

Zunächst einmal muss man unterscheiden zwischen einem Fahrverbot und der so genannten Entziehung der Fahrerlaubnis.

 

→ Das Fahrverbot ist die typische Folge von höheren Geschwindigkeitsverstößen oder Überfahren roter Ampeln. Sie müssen den Führerschein innerhalb einer bestimmten Frist abgeben, erhalten aber nach Ablauf der Dauer des Fahrverbots Ihren Führerschein automatisch zurück. Ist Ihnen der Führerschein allerdings entzogen worden (typisch bei Straftaten wie Trunkenheitsfahrt oder Fahrerflucht), müssen Sie diesen nach Ablauf der Sperrfrist beim Straßenverkehrsamt neu beantragen!

 

→ Das Fahrverbot wird entweder im Bußgeldbescheid durch die Verwaltungsbehörde oder durch das Gericht im Urteil angeordnet. Grundsätzlich wird das Fahrverbot mit der Rechtskraft der Entscheidung wirksam, ausnahmsweise aber auch erst nach Ablauf von vier Monaten (so genannte 4-Montasfrist). Diese 4-Montasfrist muss aber im Bußgeldbescheid oder im Urteil ausdrücklich ausgesprochen werden!

 

Wie kann man nun gegen ein Fahrverbot vorgehen?

 

→ Zunächst einmal wird Ihr Anwalt prüfen, ob der Bußgeldbescheid Fehler enthält.

 

→  Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, kann im Rahmen eines Einspruchsverfahrens vor dem Amtsgericht oftmals erreicht werden, dass von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen wird. Die Gerichte lassen sich zum Beispiel des Öfteren darauf ein, die Geldbuße zu verdoppeln, und gleichzeitig das Fahrverbot fallen zu lassen.

 

→  Auch der drohende Arbeitsplatzverlust oder eine konkrete Existenzgefährdung können dazu führen, dass von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen wird!

 

Kontaktieren Sie uns kostenlos und unverbindlich! Wir geben Ihnen gerne kostenfrei eine erste Auskunft, welche Möglichkeiten bestehen, um gegen einen Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot vorzugehen, und nehmen Kontakt zu Ihrer Rechtsschutzversicherung auf.