Grundsätzlich richten sich die Kosten einer anwaltlichen Vertretung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach werden die Kosten nach dem so genannten Streit- oder Gegenstandswert der Angelegenheit berechnet.
Grundsätzlich richten sich die Kosten einer anwaltlichen Vertretung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach werden die Kosten nach dem so genannten Streit- oder Gegenstandswert der Angelegenheit berechnet.
Was ist der Streitwert?
Der Streitwert ist der geldwerte Gegenstand eines Rechtsstreits, zum Beispiel der Schaden an einem Fahrzeug, die Kosten des Sachverständigen und die Nutzungsausfallkosten bei einer Verkehrsrechtsangelegenheit. Er bildet ebenso die Grundlage für die anwaltliche Gebührenrechnung wie auch für die Gerichtskosten im Klageverfahren.
Es gibt verschiedene Kostenarten, die zwingend nach dem RVG abzurechnen sind:
1. außergerichtliche Kosten
Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung im außergerichtlichen Bereich werden, wie oben dargestellt, nach dem Streitwert berechnet. Beispielsweise fällt für die außergerichtliche Geltendmachung eines Betrages von EUR 500,00 ein Anwaltshonorar von EUR 83,54 an. Je höher der Streitwert wird, desto niedriger wird im Bezug hierauf der Prozentsatz der Geschäftsgebühr. Bei einer Geltendmachung von EUR 5.000,00 müssen Sie bspw. mit Gebühren von EUR 492,54 rechnen, bei EUR 10.000,00 mit EUR 887,03.
Sie können Ihre Rechtsanwaltskosten allerdings in vielen Fällen vollständig bei der Gegenseite mit geltend machen. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn die Gegenseite mit einer Zahlung im Verzug ist. Auch bei Verkehrsunfällen ist eine Abwälzung der so genannten Rechtsverfolgungskosten, also der eigenen Anwaltskosten, auf den Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer, in der Regel möglich. Ob wir im konkreten Fall die Kosten für Sie geltend machen können, erläutern wir Ihnen gerne persönlich.
2. gerichtliche Vertretung
Auch die Kosten einer Vertretung vor den deutschen Gerichten richten sich nach dem Streitwert der Angelegenheit. Rechtsanwalt Nauschütz vertritt Sie vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor den Arbeits- und Verwaltungsgerichten. Vor dem Führen eines Prozesses ist es wichtig, das Prozessrisiko zu kennen, welches immer mit dem Kostenrisiko zusammenhängt. Wir klären Sie sowohl über das Prozessrisiko, also die Chancen des Obsiegens oder Unterliegens, als auch über das Kostenrisiko auf Wunsch centgenau auf.
3. Beratung, Gutachten und Vertragserstellung
Für die so genannte Erstberatung berechnen wir Ihnen Kosten von zwischen EUR 75,00 und EUR 190,00. In vielen Fällen bieten wir allerdings auch eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Sprechen Sie uns einfach an.
Für eine fundierte Beratung mit schriftlicher Ausarbeitung, ein rechtliches Gutachten, die Ertellung von Verträgen, AGB oder sonstige rechtliche Ausarbeitungen berechnen wir einen Stundenlohn ab EUR 140,00. Gerne bieten wir hier auf Anfrage auch Pauschalen an.