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Verkehrsunfall

Unfälle im Straßenverkehr geschehen in Deutschland täglich – meistens beschränken sich diese gottseidank auf Sachschäden an den verunfallten Fahrzeugen, manchmal kommen allerdings leider auch Personen zu Schaden.

 

⇒ Wenn Sie schuldlos oder auch schuldhaft in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, sollten Sie nicht auf eigene Faust handeln, sondern sich umgehend an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Nur dann ist gewährleistet, dass Sie den erlittenen Schaden an Ihrem Fahrzeug wie auch alle weiteren Ihnen zustehenden Schadenspositionen umfassend und so schnell wie möglich ersetzt bekommen.

Vorsicht! 

 

Häufig meldet sich bereits kurze Zeit nach einem Verkehrsunfall die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners beim Geschädigten und sichert ihm eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung des Schadens zu. Diese „Sorglos-Pakete“ sollten Sie mit äußerster Skepsis betrachten. Denken Sie daran: Die Versicherungen versuchen in der Regel nicht, den für Sie günstigsten Weg einzuschlagen, sondern sind als wirtschaftlich denkende Unternehmen zunächst darauf bedacht, eine für die Versicherung selbst möglichst kostengünstige Schadensabwicklung zu betreiben.

Wenn Sie keine Schuld an dem Unfallereignis haben, erhalten sie sämtliche mit dem Unfall im Zusammenhang stehende Kosten ersetzt. Dazu zählen auch die so genannte „Kosten der Rechtsverfolgung“.

⇒  Sie können also – und dies ist den meisten Menschen nicht bekannt – die Anwaltskosten bei einem Verkehrsunfall, an dem Sie keine Schuld tragen, komplett auf die gegnerische Versicherung abwälzen!

⇒  Eine anwaltliche Vertretung sichert Ihnen nicht nur den bestmöglichen Schadensersatz an ihrem Fahrzeug, sondern auch weitere Schadenspositionen wie zum Beispiel Mietwagenkosten, Gutachterkosten, ärztliche Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall.

Praxistipp:

 

  • Die Einschaltung eines Anwaltes lohnt sich durchaus auch bei kleineren „Blechschäden“ an Ihrem Fahrzeug. Es ist fast immer empfehlenswert (bei Schäden ab geschätzt etwa EUR 1.000), ein Sachverständigengutachten erstellen zu lassen, um sicherzustellen, dass sich keine versteckten Schäden an Ihrem Fahrzeug befinden. Sonst kann etwa ein nicht sichtbarer Schaden unter dem Blech oder gar ein Totalschaden durch Verziehen der Karosserie Ihres Fahrzeugs schnell als Bagatellschaden abgewickelt werden und Sie bleiben auf den Kosten sitzen. Das sollten Sie dringend vermeiden.
  • Wie gesagt – die Schadensabwicklung durch Ihren Anwalt und auch die Erstellung des Sachverständigengutachtens muss letztendlich immer dann, wenn Sie keine Schuld an dem Unfallereignis tragen, von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden und ist daher für Sie kostenlos.

Kontaktieren Sie uns kostenlos und unverbindlich! Wir geben Ihnen gerne eine kostenfreie Erstauskunft, welche Möglichkeiten der Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall bestehen, und informieren Sie natürlich auch im Falle einer nicht schuldlosen Unfallbeteiligung über Risiken und Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatz.